Antibiotika-Monitoring – Ein Buch mit sieben Siegeln?

Bereits im August 2012 startete die Überwachung des Antibiotika-Einsatzes der Qualitäts- und Sicherheitskontrolle (QS). Ab dem 01.07.2014 folgte dann plötzlich auch eine Eingabe in die Hi-Tier Datenbank, was bei vielen zunächst (oder auch immernoch?) für Verwirrung sorgte. Schlussendlich ist und bleibt es so: es gibt zwei unterschiedliche Datenbanken für die Kontrolle des Antibiotika-Verbrauchs im Nutztierbereich.

Die Datenbank von QS (Vetproof) kontrolliert hierbei den gesamten Schweinebestand, was bedeutet, dass auch Sauen und Saugferkel von QS-zertifizierten Betrieben dort zu melden sind. Aber nicht nur der Schweinebestand, sondern auch Rinder- und Geflügelbestände werden dort mit dem jeweiligen Antibiotika-Verbrauch versehen. Vierteljährlich berechnet QS nach einer eigenen Formel den sogenannten Therapieindex, welcher Aufschluss darüber gibt, an wie vielen Tagen pro Quartal ein Tier im Bestand im Durchschnitt unter Antibiose steht.

Anders läuft es bei der staatlichen Datenbank ab, welche über die Hi-Tier zu führen ist. Hier geht es lediglich um Tiere, die zur Mast bestimmt sind. Beispielsweise sind das Mastschweine unter 30 kg Körpergewicht (Aufzuchtferkel oder auch Flatdeck-Ferkel genannt) oder Mastschweine über 30 kg Körpergewicht. Aber auch in der Rindermast wird zwischen Rindern, die zur Mast dienen unter und über dem 8. Lebensmonat unterschieden. Da wir in unserer Praxis weniger mit geflügelhaltenen Mastbetrieben zu tun haben, lassen wir diese hier außen vor.

Hier wird halbjährlich die Therapiehäufigkeit ausgerechnet, welche ebenfalls besagt, an wie vielen Tagen ein Tier im Bestand im Durchschnitt mit Antibiotika behandelt wird. Allerdings basiert dieser Wert –anders als bei QS- auf einen tatsächlichen Tierbestand. Der Landwirt hat also ein extra Bestandsregister in der so genannten TAM-Datenbank (unter www.hi-tier.de zu finden) auf den Tag genau zu führen. Und hier haben wir auch schon die größte Fehlerquelle! Oftmals wird dieses Bestandsregister ungenau oder gar nicht geführt, weshalb es zu einer utopischen oder auch gar keiner Therapiehäufigkeit kommen kann. Solche Fehlermeldungen werden immer ganz nett in rot direkt nach dem Einloggen als sogenannten „TAM-Vorgang“ angezeigt. Missachtet man diese, darf man sich über böse Briefe mit Androhungen, man hätte eine Straftat begangen, nicht wundern. Natürlich helfen wir als Tierarztpraxis wo wir können. Doch letztendlich ist der Tierhalter selbst für das fehlerfreie Führen der Datenbank seines Betriebes verantwortlich.

Und.. wie kommt das eigentlich in die Datenbank? Woher weiß HIT denn, dass ich Antibiotika bei meinen Tieren eingesetzt habe? Auch diese Frage stellen sich tatsächlich nur die Wenigsten bzw. als Antwort mag es wohl ein „Irgendjemand wird sich schon kümmern“ geben. Das ist aber falsch! Denn anders als bei der QS-Datenbank, bei der sich der Tierhalter lediglich um die Freischaltung kümmern muss, liegt die komplette TAM-Datenbank in den Händen des jeweiligen Betriebes. Wer sich also bislang nicht gekümmert hat, sollte dies schleunigst nachholen. Natürlich lassen sich Dritte benennen, die man beauftragen kann, die Antibiotika-Daten dort einzugeben. Dies kann QS (wo dann die Daten aus Vetproof übertragen werden), der behandelnde Tierarzt, oder Person XY sein. Zuvor muss der Tierhalter aber erst einmal angeben, welche Nutzungsart er hat (Hi-Tier stellt sich hier etwas doof und weiß natürlich erst einmal gar nichts). Ob der Betrieb mitteilungspflichtig ist, kann man ganz bequem in den FAQ’s von hi-tier.de nachlesen.

Zurück zur Therapiehäufigkeit. Diese wird halbjährlich ermittelt und muss idealerweise unterhalb der Kennzahl 1 liegen. Kennzahl… was? Das BVL veröffentlicht zum 31.03. bzw. 30.09. eines jeden Jahres die bundesweiten Kennzahlen. Diese Kennzahlen sind Durchschnittswerte, welche sich auf den zuvor errechneten Therapiehäufigkeiten der einzelnen Betriebe beziehen. So zeigt die Kennzahl 1 den Wert von 50% an. Demnach liegt eine Hälfte aller meldepflichtigen Betriebe unter diesem Wert und die andere Hälfte darüber. Kennzahl 2 zeigt einen 75% Wert. Und da wird es interessant. Liegt Ihre Therapiehäufigkeit unter der Kennzahl 1, so können Sie sich entspannt zurücklehnen. Zwischen Kennzahl 1 und 2? Sie sollten Rücksprache mit Ihrem Tierarzt halten, um zu überlegen, wie sich der Einsatz von Antibiotika minimieren lässt, um im Idealfall unter die 50% zu kommen. Übersteigt ihre betriebliche Therapiehäufigkeit aber Kennzahl 2, so sind Sie dazu verpflichtet einen Maßnahmenplan zu schreiben. Dieser Maßnahmenplan liegt auch wieder in Ihrer Verantwortung. Das bedeutet, dass der Landwirt diesen zu schreiben hat. Der Tierarzt hat auf Seite 3 (hier in Niedersachsen) sein Statement abzugeben und eine Unterschrift zu leisten. Hauptsächlich geht es in diesem vorgefertigten Maßnahmenplan um den eigenen Betrieb, um Hygienemaßnahmen, sowie Haltungsbedingungen.

Es wird netterweise ausreichend Zeit eingeräumt. Das Halbjahr endet beispielsweise am 30.06./31.12.  und bis zum 14.07./14.01.  müssen alle Daten in der Datenbank vom Tierhalter kontrolliert und bestätigt sein (Tierhalterversicherung). Im August/Februar erhält der Landwirt seine betriebliche Therapiehäufigkeit und am 30.09./31.03.  werden die Kennzahlen bekannt gegeben. Nun kann sich jeder bis zum 01.12./01.06. Gedanken darüber machen, was nun zu tun oder zu lassen ist. Für 25% bedeutet dies: Maßnahmenplan schreiben, welcher dann bis zum 31.01./31.07. des Folgejahres bei der jeweiligen Behörde eingegangen sein muss.

Schlussendlich ist dies ein widerkehrender Prozess, um den man nicht drum herum kommt. Nicht selten erhalten wir Anrufe von verzweifelten Tierhaltern, die eben die Androhung einer Straftat erhalten haben. Daher empfehlen wir: kümmern Sie sich um Ihre Datenbank und ignorieren Sie die TAM-Vorgänge nicht. Notieren Sie sich eventuelle Stichtage frühzeitig, um nicht in  Verzug zu geraten. Führen Sie Ihr Bestandsregister sorgfältig. Jedes tote Tier muss auf den Tag genau erfasst werden.

Zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir helfen Ihnen aus dem Antibiotika-Wirr-Warr.
Die Kunst ist es, am Ball zu bleiben. So etwas zu verdrängen oder auf später zu verschieben, hat noch niemanden geholfen und gibt letzten Endes nur Ärger mit der Behörde.