Ablauf der Ferkelnarkose durch den Tierhalter gemäß FerkBetSachkV

Wie bereits hinlänglich bekannt, darf die chirurgische Kastration männlicher Ferkel ab dem 1. Januar 2021 nur noch unter Narkose erfolgen. Hierfür stehen prinzipiell zwei Verfahren zur Verfügung: Zum Einen die Injektionsnarkose mittels Azaperon und Ketamin, die jedoch nur durch den Tierarzt erfolgen darf, zum Anderen die Inhalationsnarkose mit dem Narkosegas Isofluran. Hierfür stehen im Handel mittlerweile mehrere Narkosegeräte zur Verfügung, staatliche Zuschüsse für den Erwerb dieser Geräte konnten beantragt werden. Die Inhalatiosnarkose mit Isofluran kann seit dem 17.01.2020 nicht nur durch Tierärzte, sondern auch durch sachkundige Personen erfolgen. Um diese Sachkunde zu erwerben, muss der Tierhalter ein vierstufiges Verfahren durchlaufen. Auf diese vier Stufen soll im Folgenden näher eingegangen werden.

Zunächst hat der Tierhalter als erste Stufe einen 12-stündigen anerkannten Lehrgang zu absolvieren, der mit der theoretischen Prüfung endet. In aller Regel werden diese Lehrgänge von den Landwirtschaftskammern angeboten. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig um einen Lehrgangsplatz zu kümmern, da die Teilnehmerzahlen sehr begrenzt sind!

An die theoretische Prüfung schließt sich die zweite Phase an. Dies ist die sogenannte „Praxisphase“. Diese Phase muss unter ständiger Aufsicht und Anleitung des bestandsbetreuenden Tierarztes stattfinden und dauert so lange an, bis die praktische Prüfung erfolgreich absolviert wurde. Die Praxisphase muss die Narkose und Kastration von mindestens 200 Ferkeln umfassen. Hierbei sollen die praktischen Fähigkeiten des Tierhalters in den folgenden Punkten geübt werden:

  • Vorbereitung der Ferkel für den Eingriff (Untersuchung der Ferkel auf Narkosefähigkeit, Überprüfung der normalen anatomischen Beschaffenheit und Lage der Hoden, korrekte Verabreichung eines schmerzstillenden Medikamentes)
  • Durchführung der Ferkelkastration unter Narkose (Einführen der Ferkel in die Atemmasken und Fixierung im Narkosegerät, Narkoseüberwachung, Beurteilung der Narkosetiefe, ordnungsgemäße Durchführung der Kastration, Vorgehen bei Narkosezwischenfällen)
  • Nachsorge (Wundversorgung und Handhabung der Ferkel, Überwachung der Ferkel in der Aufwachphase)
  • Umgang mit dem Narkosegerät (Aufbau, Bedienung, Reinigung und Lagerung des Narkosegerätes)
  • Ordnungsgemäßer Umgang mit den verwendeten Medikamenten (Aufbewahrung/Transport, Dosierung, Anwendung und Anwendungsdokumentation)
  • Hygiene und Desinfektion
  • Tierschutzgerechter Umgang mit den Ferkeln währen des gesamten Narkose- und Kastrationsvorgangs


Der anleitende Tierarzt bescheinigt dem Tierhalter nach ausreichender Übung, dass dieser die praktische Durchführung der Betäubung und Kastration von Ferkeln nach FerkBetSachkV unter seiner Aufsicht geübt hat und für die praktische Prüfung vorbereitet wurde.

Die dritte Phase, nämlich die „praktische Prüfung“, erfolgt nach Anmeldung und nach der Bescheinigung der erfolgreichen Praxisphase. Sie darf nur von einem von der zuständigen Behörde beauftragten Tierarzt, der nicht in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehung zum Prüfling steht, abgenommen werden (also nicht vom Hoftierarzt!). In aller Regel wird die praktische Prüfung wohl durch die Tierärzte der Landwirtschaftskammern durchgeführt werden.

Nach erfolgreich abgelegter praktischer Prüfung folgt die vierte Phase des Verfahrens, nämlich die Beantragung der Erteilung der Sachkunde des Tierhalters nach FerkBetSachkV durch die zuständige Veterinärbehörde. Hierbei muss neben den Prüfungsbescheinigungen und der Bescheinigung der Praxisphase auch ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Behörde eingereicht werden, um die Zuverlässigkeit des Antragstellers zu belegen.